FAQ

Häufig gestellte Fragen

1. Was sind die Aufgaben einer Betreuerin/eines Betreuers und wie sieht die Arbeit in der Seniorenbetreuung aus?

Die Hauptaufgabe bei der Betreuung von Senioren liegt in der Unterstützung bei alltäglichen Handlungen und Aktivitäten, mit denen der Pflegebedürftige alleine nicht zurechtkommt.

Zu den Aufgaben einer Betreuerin/eines Betreuers gehört auch die Begleitung beim Spazierengehen und zu Besuchen – zum Beispiel bei einem Arzt, Friseur usw. Das Betreuungspersonal hilft zudem beim gemeinsamen Einkaufen und im Haushalt.

2. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um sich um eine Arbeit als Betreuerin/Betreuer von Senioren bewerben zu können?

Bewerber müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen:

  • Kommunikative Deutsch-, Englisch- oder Niederländischkenntnisse,
  • Erfahrung in der Betreuung von Senioren,
  • Verantwortungsgefühl und Gewissenhaftigkeit,
  • Zeitnahe Verfügbarkeit oder nach Absprache,
  • gepflegte Umgangsformen und ein ruhiges Wesen,
  • Erfahrung in eigenverantwortlicher Arbeitszeitgestaltung.
3. Was sind die einzelnen Schritte hin zur Anstellung?

Der erste Schritt im Einstellungsverfahren besteht im Senden einer Bewerbung in Form eines Lebenslaufes oder in einem telefonischen Kontakt. Im nächsten Schritt führen wir mit dem Bewerber ein Vorgespräch per Telefon oder vereinbaren direkt einen Termin für ein Vorstellungsgespräch. Dieses Vorstellungsgespräch wird auf Deutsch geführt.

Wenn die Gespräche positiv verlaufen sind und der Bewerber angenommen wurde, wird ein Dienstleistungsvertrag unterzeichnet. Die APN Seniorenbetreuung hilft auch bei der Vorbereitung der Abreise. Während des Aufenthaltes im Ausland halten die Betreuerinnen/Betreuer und das APN Büro jederzeit Kontakt. Wir stehen zudem unserem Betreuungspersonal in Notsituationen und bei der Lösung eventueller Probleme, die am Arbeitsplatz auftreten, zur Seite.

4. Habe ich eine Sozialversicherung, wenn ich für die APN Seniorenbetreuung arbeite?

Die Sozialversicherung gilt sowohl im Inland als auch im Ausland – auf der Grundlage des A1-Formulars, das von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) ausgestellt wird und der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), die der Nationale Gesundheitsfonds NFZ ausgibt.

Als Hauptvoraussetzung für eine Beschäftigung gilt, dass man mindestens 30 Tage vor der Abreise der polnischen Gesetzgebung unterliegt, d.h. über eine Versicherung verfügt, beispielsweise als Familienmitglied oder als eine im Arbeitsamt registrierte arbeitslose Person. Die Beschäftigung von Rentnern und Personen, die eine Versicherung bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungskasse (KRUS) haben, ist ebenfalls möglich.

5. Für wie lange kann ich als Betreuerin/Betreuer ins Ausland gehen?

Die Entsendung als Betreuerin/Betreuer von Senioren kann für einen Zeitraum von 1 bis 2 Monaten erfolgen.

6. Welches Gehalt kann ich erwarten?

Die Höhe des Gehalts hängt von den jeweiligen Qualifikationen und der Erfahrung einer Betreuerin/eines Betreuers, dem Kenntnisstand der deutschen/englischen/niederländischen Sprache und dem Gesundheitszustand der Senioren/pflegebedürftigen Person ab.

7. Muss ich meine Reisekosten zum Einsatzort selbst tragen?

Unsere Betreuerinnen/Betreuer tragen keine Reisekosten.

8. Steht mir während der Arbeitszeit eine Pause zu?

Unserem Betreuungspersonal stehen pro Tag 3 Stunden Freizeit am Stück zu.

9. Habe ich die Möglichkeit, eine Stadt oder eine Region zu wählen, in der ich arbeiten möchte?

Wir versuchen, die Wünsche unserer Betreuerinnen/Betreuer bezüglich eines bestimmten Einsatzortes soweit möglich zu berücksichtigen.

10. Wie stehen die Chancen einer Person, die über keine Deutsch-, Englisch- oder Niederländischkenntnisse verfügt oder sich lediglich Grundkenntnisse der oben genannten Sprachen angeeignet hat, die Arbeit zu bekommen?

Unser Betreuungspersonal sollte zumindest über kommunikative Deutsch-, Englisch- oder Niederländischkenntnisse verfügen.